PRÜFUNG
Getränkeschankanlagen müssen sicherheitstechnisch durch "Zur Prüfung befähigte Personen" geprüft werden, insbesondere damit die sicherheitstechnisch erforderlichen Bauteile vorhanden und funktionsfähig sind (z.B. Sicherheitsventil am Druckminderer, technische Maßnahmen zum Personenschutz).
Durch die Prüfungen sollen Beschädigungen sowie Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden, damit es während des Betriebes nicht zu gefährlichen Situationen wie unbeabsichtigtem Gasaustritt kommen kann.
Zur Prüfung befähigte Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen sind Personen, die durch ihre
- Berufsausbildung
- Berufserfahrung und
- zeitnahe berufliche Tätigkeit
über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Getränkeschankanlage verfügen muss. Zum Beispiel Personen, die nach dem Grundsatz DGUV Gundsatz 310-007 (bisher BGG/GUV-G 968) ausgebildet worden sind.
Prüfungen sind vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend erforderlich. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist eine Frist von zwei Jahren angemessen.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.
Die Durchführung der Prüfungen hat der Arbeitgeber bzw. Unternehmer zu veranlassen.
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