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Schankanlagenservice Jörn Alisch
Auf dem Thie 3
34396 Liebenau

Telefon: 0160 7695633

e-Mail: jalisch@yahoo.de

 

Die Dokumentation der Getränkeschankanlage
 dient als Grundlage meiner Arbeit.

Sie wurde von der "Wefers Druck und Verlag GmbH"
in Anlehnungan an bestehende Gesetze und Vorschriften
erarbeitet
und entspricht dem heutigen Stand der Technik.
Der Autor erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr!

PRÜFUNG

Getränkeschankanlagen müssen sicherheitstechnisch durch "Zur Prüfung befähigte Personen" geprüft werden, insbesondere damit die sicherheitstechnisch erforderlichen Bauteile vorhanden und funktionsfähig sind (z.B. Sicherheitsventil am Druckminderer, technische Maßnahmen zum Personenschutz).

Durch die Prüfungen sollen Beschädigungen sowie Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden, damit es während des Betriebes nicht zu gefährlichen Situationen wie unbeabsichtigtem Gasaustritt kommen kann.

Zur Prüfung befähigte Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen sind Personen, die durch ihre

  • Berufsausbildung
  • Berufserfahrung und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit

über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Getränkeschankanlage verfügen muss. Zum Beispiel Personen, die nach dem Grundsatz DGUV Gundsatz 310-007 (bisher BGG/GUV-G 968) ausgebildet worden sind.

Prüfungen sind vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend erforderlich. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist eine Frist von zwei Jahren angemessen.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.

Die Durchführung der Prüfungen hat der Arbeitgeber bzw. Unternehmer zu veranlassen. 

Mehr Info zur Schankanlagen- Prüfung